Leitsatz Handlungsfeld Mobilität:
Alle Maßnahmen und Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Mobilität müssen ab sofort mit oberster Priorität das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität berücksichtigen.
Dabei soll der öffentliche Raum zum attraktiven Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen werden. Die Verkehrsvermeidung von klimaschädlichem Verkehr ist dabei ebenso wichtig wie die Verkehrsverlagerung auf attraktive, schnelle und sozial verträgliche Alternativen in Stadt und Land. Die Erfüllung der Mobilitätsbedarfe darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Der öffentliche Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr muss Priorität vor dem motorisierten Individualverkehr haben und im Fernverkehr der Bahnverkehr vor dem Flugverkehr.
Angenommen mit 97%
Das ganze Gutachten findest du hier.